Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren wurde bei einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat von Sachverständigen bewertet. Zentral ist die Bedeutung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung, die durch einen neuen § 25a VwVfG aufgewertet werden soll. Auch soll die digitale Übermittlung von Inhalt und Ergebnissen neu eingeführt werden, um die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung den digitalen Gegebenheiten anzupassen.
In seiner Stellungnahme hat Dr. Zeccola den Gesetzesentwurf grundsätzlich als sinnvoll bewertet, da es sich um Optimierungen der bestehenden Vorschrift (§ 25 Abs. 3 VwVfG) handelt. Die Transparenzfunktion wird gestärkt und die Behörde bereits bei Antragsstellung in die Lage versetzt, Konflikte frühzeitig zu erkennen und darauf reagieren zu können. Damit trägt die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung auch zu der Beschleunigung relevanter Vorhaben bei.