Master Planung und Partizipation

Hier finden Sie Informationen über den Master Planung und Partizipation

Planung und Partizipation, M.Sc.

Der Masterstudiengang „Planung und Partizipation“ ist bundesweit das erste auf Planung und Partizipation zugeschnittene Masterprogramm. Die Kooperation von sechs Instituten aus drei Fakultäten der Universität Stuttgart ermöglicht die Vernetzung der unterschiedlichen Fachkenntnisse aus Planungs-, Sozial-, Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie der Rechtswissenschaft. Die Absolvent*innen dieses Studienganges finden als transdisziplinär ausgebildete Expert*innen auf diesem Gebiet ein breites Betätigungsfeld in der kommunalen Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Zentralen Studienberatung der Universität Stuttgart hier.

FAQ - Bewerbung / Zulassung

Der Studiengang setzt eine fachliche Eignung voraus, die sie in der Regel haben, wenn sie:

einen Abschluss in einem mindestens sechssemestrigen Bachelorstudiengang (oder gleichwertiger Abschluss) in Architektur, Energietechnik, Geografie, Planung, Politikwissenschaft, Psychologie, Sozialwissenschaften, Soziologie, Umweltwissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften oder im Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft oder in einem inhaltlich nahe verwandten Studiengang haben (hierzu ausführlich § 1 ZulO).

Falls auch Sie sich für den Master interessieren und bewerben wollen, so müssen sie sich ab Anfang Juni auf dem Online-Bewerberportal der Universität Stuttgart bewerben. Nach der Frist am 15. Juli wird der Zulassungsausschuss die Bewerbungen sichten.

Hier finden Sie die aktuelle Zulassungsordnung

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine verbindliche "Vorabprüfung" der Zulassung nicht möglich ist. Sollten nach der Lektüre der Zulassungsordnung und den Informationen diesbezüglich noch Fragen bestehen, hilft ihnen aber gerne Herr Dr. Zeccola weiter und gibt eine Einschätzung aufgrund von Erfahrungswerten ab.

Diese Information finden Sie auf dieser Seite.

Graduierte mit einem im Ausland erworbenen Abschluss können sich grundsätzlich für den Masterstudiengang Planung und Partizipation bewerben. Der Abschluss muss mit dem Abschluss eines mindestens sechssemestrigen Bachelorstudiengangs mit qualifizierenden Prüfungsergebnissen gleichwertig sein (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 Zulassungsordnung M.Sc. Planung und Partizipation). Die Anerkennung richtet sich grundsätzlich danach, an welcher Universität der Abschluss erworben wurde. Den Status ihrer Universität können Sie im Internet nachprüfen (https://www.anabin.de). Auskunft erteilt das Dezernat für Ausländische Studierende (https://www.incoming@ia.uni-stuttgart.de).

Ja. Bewerber*innen, die ihren Bachelorstudiengang zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses noch nicht abgeschlossen haben, können dennoch für den Masterstudiengang „Planung und Partizipation“ zugelassen werden. Die Zulassung steht dann unter der Bedingung, dass der Bachelorstudiengang erfolgreich abgeschlossen wird. Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelorstudiengangs kann die Einschreibung in den Masterstudiengang „Planung und Partizipation“ beantragt werden (§ 3 Zulassungsordnung M.Sc. Planung und Partizipation). Nach § 3 Abs. 2 der Zulassungsordnung für den Masterstudiengang "Planung und Partizipation" müssen allerdings mindestens 110 Leistungspunkte nachgewiesen werden können. Dieser Nachweis muss schriftlich erbracht werden.

Grundsätzlich ist ein Studium ohne Immatrikulation praktisch kaum möglich. Erst mit Immatrikulation erhalten die Studierenden Zugang zu den internen Plattformen (ILIAS und Campus), die sowohl für die Lehre als auch für die Lehr- und Prüfungsverwaltung notwendig sind. Ausnahmsweise sind bei kurzen Übergangszeiten (BA-Zeugnis wird bis Immatrikulationsfrist Mitte November rechtzeitig nachgereicht) individuelle Lösungen möglich. Auch "4,0-Bescheinigungen" des Bachelors können hierbei hilfreich sein.

Im Fall einer Zulassung erhalten die Studierenden in der Einführungsveranstaltung vor Semesterbeginn Informationen seitens der Studiengangsleitung diesbezüglich und können auch individuelle Beratungstermine vereinbaren.

Diese Information finden Sie auf dieser Seite.

FAQ - Das Studium

Der Master unterteilt sich in Grundlagenmodule (Module die zwingend zu belegen sind), Vertiefungsmodule (aus denen eine bestimmte ECTS-Zahl zu wählen sind) und Spezialisierungsmodule (aus denen sie im 2. Studienjahr einen „Schwerpunkt“ mit 18-24 ECTS wählen können). 

Die genauen Inhalte sehen wie folgt aus:

Grundlagenmodule (18 ECTS)

  • Grundlagen der Rechtswissenschaft (6 ECTS)
  • Grundlagen der Planung (6 ECTS)
  • Grundlagen der Partizipation (6 ECTS)

Vertiefungsmodule (54 ECTS)

  • Sozialwissenschaften (insg. 30 ECTS)
  • Planung (insg. 12 ECTS
  • Recht (insg. 12 ECTS)

Spezialisierungsmodule (18 – 24 ECTS - frei wählbar)

  • Beispielsweise:
    • Fallstudie Umweltplanung I (6 ECTS)
    • Kommunalrecht (6 ECTS)
    • Partizipation in der Praxis (12 ECTS)
    • Bürgerbeteiligung in modernen Demokratien (6 ECTS)
    • Interessenvermittlung in modernen Demokratien (6 ECTS)
    • Praktikum Planung und Partizipation (12 ECTS)
    • Einführung in die Mediation (6 ECTS)
    • Planung in der Praxis (6 ECTS)
    • Umweltrecht (6 ECTS)

Masterarbeit (30 ECTS)

Der Studienverlaufsplan ist abhängig von der Wahl der Studierenden.

Im ersten Semester werden von allen Studierenden die Grundlagenmodule belegt. Zudem können die Studierenden bereits Vertiefungs- und auch Spezialisierungsmodule wählen.

Das zweite und dritte Semester besteht maßgeblich aus den Vertiefungsmodulen, die im Rahmen der Säulen von den Studierenden selbst ausgewählt werden. (Als Beispiel müssen in der Rechtswissenschaftlichen Säule zwei Module belegt werden, wobei als Angebot Partizipations-, Bau- und Planungsrecht angeboten werden). Die Studierenden wählen im 2. und 3 Semester zudem auch Spezialisierungsmodule.

Das vierte Semester besteht maßgeblich aus der Masterarbeit, vereinzelt werden noch Spezialisierungsmodule gewählt.

In den Modulhandbüchern werden die einzelnen Module mit den dazugehörigen Lehrveranstaltungen, den Inhalten und den Prüfungsleistungen beschrieben.

Studiengangsleiterin ist Frau Prof. Dr. Daniela Winkler, die den Lehrstuhl für Öffentliches Recht am Institut für VWL und Recht innehat. Die Federführung für den Master hat deshalb die Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Fakultät 10). Es wirken an seiner Konzeption und Umsetzung zentral die Fakultät für Architektur und Stadtplanung (Fakultät 1), sowie die Fakultät für Bau- und Umweltingenieurwissenschaften (Fakultät 2) mit. Die Kommunikationswissenschaften werden von Prof. Dr. Frank Brettschneider von der Universität Hohenheim angeboten und sind als Teil der sozialwissenschaftlichen Vertiefungsmodule in den Studiengang integriert. Ebenfalls sind Lehrveranstaltungen aus den Naturwissenschaften und Ingenieurwissenschaften als ergänzende Lehrangebote vorgesehen. Dabei werden vor allem die Grundlagen für die Analyse nachhaltiger Prozesse und Strukturen in Wirtschaft und Gesellschaft gelegt.

Auslandsaufenthalte sind in zwei Versionen denkbar. Zum einen kann ein Auslandsjahr gewählt werden im 3. und 4. Semester. Zum anderen kann im 4. Semester ein Auslandssemester gewählt werden. So können die Studierenden problemlos wieder in das Curriculum einsteigen. Mit beiden Varianten haben die Studierenden die Möglichkeit die Grundlagenmodule der ersten Semester abzuschließen und darüber hinaus auch genug Zeit ihren Auslandsaufenthalt mit den damit zusammenhängenden Fristen vorzubereiten. Zusätzlich besteht natürlich die Möglichkeit Praktika im Ausland zu absolvieren. Eine Übersicht über die bestehenden Kooperationen der Universtität Stuttgart mit ausländischen Universitäten finden Sie hier:  http://www.ia.uni-stuttgart.de/asb/index.html. Auch Wunsch können das Studiengangsbüro und die Lehrenden des Studiengangs bei weiteren Fragen diesbezüglich behilflich sein.

FAQ - Nach dem Studium

Nach Abschluss des Masters sind sie für unterschiedliche Berufsfelder in kommunaler Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik qualifiziert und werden so einen Arbeitsplatz in einem Betätigungsfeld finden, für das es gegenwärtig eine große Nachfrage, aber kaum ausgebildete Bewerber*innen gibt. Für weitere Fragen hierzu und auch Erfolgsgeschichten von Absolventen*innen des Master berät Sie gerne die Studiengangskoordinator Herr Dr. Marc Zeccola.

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.

Downloads

Bewerbung / Zulassung

Studium

Masterarbeit im Studiengang Planung und Partiziation:

Nach dem Studium

Kontakt für weitere Fragen

 

Dr. Marc Zeccola

Zum Seitenanfang