Lehre

Rechtswissenschaft

Das Lehrangebot der Abteilung für Rechtswissenschaft

Wintersemester 24/25

Vorlesungen

Seminare und Kolloquien

Übungen, Repetitorien und Praktika

Veranstaltungen von Honorarprofessoren und Lehrbeauftragten

Veranstaltungen im Sommersemester

Vorlesungen

Die Vorlesung behandelt die rechtlichen Instrumente zur Stärkung der Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger bei Verfahren und Entscheidungen, die öffentliche Angelegenheiten betreffen, außerhalb von Wahlen. Ein Hauptfeld betrifft die sog. „direkte“ oder „sachunmittelbare“ Demokratie auf allen Ebenen mit ihren verschiedenen Erscheinungsformen (Initiativen, Referenden etc.) und den jeweils damit verbundenen (Rechts-)Problemen (z.B. Zulassungsvoraussetzungen, Beteiligungsquoren etc.). Ebenfalls breiten Raum nehmen die Bürgerbeteiligungsinstrumente im öffentlichen Planungsrecht ein; hier gibt es neben starken europarechtlichen Vorgaben auch eine große Vielfalt im nationalen Recht, etwa zwischen dem allgemeinen Planfeststellungsrecht und den verschiedenen Fachplanungsgesetzen.

Es werden wesentliche Inhalte des öffentlichen Baurechts vermittelt, also des Bauplanungs- sowie des Bauordnungsrechts. Besondere Aufmerksamkeit erfahren dabei die Querverbindungen zum allgemeinem Planungsrecht sowie die Schnittstellen zum Umweltrecht. Am Ende jeder Vorlesungsdoppelstunde wird der Lernstoff anhand eines exemplarischen Praxisfalls veranschaulicht und vertieft. Die Veranstaltung eignet sich sowohl für die erstmalige Beschäftigung mit dem öffentlichen Planungs- und Baurecht als auch zur Wiederholung.

Das Planungsrecht regelt die Planung bezogen auf die Nutzung des Bodens. Den Studierenden werden in der Vorlesung Planungsrecht die Grundzüge des Rechts der örtlichen (städtebaulichen Planung) und der überörtlichen Planung (Raumordnungsplanung) vermittelt. Sie lernen Planungsarten und –verfahren auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene kennen (Gesamtplanung und Fachplanung).

Im Rahmen des Moduls werden die Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, insbesondere die Grundlagen der Rechtsordnung, die Systematik des Bürgerlichen Rechts, die Entstehung von Rechtsgeschäften sowie insbesondere das vertragliche und außervertragliche Schuldrecht vermittelt. Im Vorlesungsteil Handels- und Gesellschaftsrecht wird zunächst ein Überblick über beide Bereiche gegeben, sodann die Handelsgeschäfte erläutert und die wichtigsten Rechtsformen im Detail erörtert.

Praxisorientierte Vorlesung vor dem Hintergrund, dass Marken und Designs zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit immer wichtiger werden. Durch die Teilnahme an der Vorlesung erlangen Sie grundlegende Kenntnisse, wie Kennzeichen/ Marken und Erscheinungsformen/ Designs gegenüber Wettbewerbern abgesichert werden können. Dazu werden insbesondere folgende Themen anhand einer Vielzahl von Beispielen behandelt:

• Sinn und Zweck von Schutzrechten, Wirkungen und Schutzbereich
• Markenrecht national, europäisch und international
• Designrecht national, europäisch und international
• Wettbewerbsrecht vs. Design
• Urheberrecht vs. Design

Seminare und Kolloquien

Das Seminar soll aktuelle politische Diskussionen auf ihre staatsrechtliche Relevanz untersuchen und ihre verfassungsrechtliche Einbettung aufzeigen. Es wird gemeinsam herausgearbeitet, in welchem grundgesetzlichen Rahmen sich politische Entscheidungen bewegen, wobei dabei auch die Konfliktlinien und Spannungsverhältnisse diskutiert werden. Durch die Themenauswahl werden dabei sowohl grundrechtliche als auch staatsorganisationsrechtliche Fragestellungen aufgegriffen, die mit Bezügen zum Europarecht und zum Verfassungsprozessrecht abgerundet werden

Übungen und Repetitorien

Keine Modulbeschreibung angegeben

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